Breitband-Internet in der Gemeinde Copyright © 2023, Steigerwald EDV Verlag, alle Rechte
vorbehalten Laut Auskunft der Deutschen Telekom, können alle Internet-Anschlüsse
in der Gemeinde Münchsteinach auf High-Speed Breitband umgeschaltet
werden. Das gilt sowohl für Telekom-Kunden
als auch für Vodafone- und O2-Kunden. Anders als früher angekündigt, findet diese Umschaltung
nicht automatisch statt! Man kann die Umschaltung selber per Internet
durchführen, aber wegen der Reihe von verträglichen und technischen
Entscheidungen, die man machen muss, empfiehlt die Telekom, dass man das per
Fachhändler macht. In manchen Fällen
müssen auch neue Geräte installiert werden.
Das können die Fachhändler auch vor Ort machen. Die zwei nächsten Fachhändler in der
Gemeindenähe sind: |
Euronics Fernseh Berger - Pahres Neustädter Straße 10 91468 Gutenstetten Telefon:
09163/423 E-Mail: fernseh.berger@t-online.de Öffnungszeiten:
Montag-Freitag, 9 bis 18 Uhr Samstag: 9 bis
14 Uhr |
HS Computer - Diespeck Rathausplatz 4 91456 Diespeck Telefon:
09161/872770 E-Mail: info@hs-computer.biz Internet: https://www.hs-computer.biz Öffnungszeiten:
Montag-Freitag 8-13 und 14-18 Uhr |
Was muss ich wissen? Man muss wissen, welche Übertragungsrate man will. Je höher die Übertragungsrate, desto teurer
die Rechnung. Übertragungsraten werden
in Megabits
pro Sekunde gemessen, als Mbit/S gekürzt. Als Referenz, hat man derzeit ohne
Freischaltung die folgenden Übertragungsraten: ·
LTE-Anschluss: Nennwert 16 Mbit/S, Tatsächlicher Wert 14 bis 15 Mbit/S. (LTE-Anschlüsse
sind keine sog. Flatrate-Anschlüsse. Man kann – je nach Vertrag – zwischen 5 GB
und 40 GB Daten monatlich übertragen.
Danach wird die Übertragungsrate stark gedrosselt. Das gilt nicht für DSL-Anschlüsse.) ·
DSL-Anschluss: Nennwert 2 Mbit/S, Tatsächlicher Wert 200 Kbit/S bis 1,6 Mbit/S. ·
Referenz-Wert: DSL-Anschlüsse werden
innerhalb der Gemeinde einige Weichungen in
Übertragungsraten haben. Die folgenden
Übertragungsraten gelten am Sitz von altershausen.com
in der Altershäuser Weinberg-Siedlung mit einem
100-Mbit/S-VDSL-Anschluss: Nennwert
100 Mbit/S, Tatsächlicher Wert 93 Mbit/S. Diese Vergleichswerte dienen als Hilfe, wenn man eine
neue Übertragungsrate wählen will. Die
Rate beim Herunterladen ist die
geltende Rate, wenn man Webseiten öffnet, Daten aus dem Internet holt oder
E-Mail aufruft. Die Rate beim Hochladen ist die geltende Rate, wenn
man Daten ins Internet schickt. Wenn
man z. B. eine eigene Homepage hat und Homepage-Material ins Internet schickt oder E-Mail schickt, gilt die Rate für Hochladen. |
Wer derzeit keinen Internet-Anschluss hat … … muss die Kundennummer für den aktuellen
Festnetztelefonvertrag vorhanden haben, falls es einen Festnetzanschluss
gibt. Wenn man den Internet-Anschluss
zusammen mit einem Handy-Vertrag machen will, muss man die Kundennummer für
den Handy-Vertrag vorhanden haben. Wer derzeit einen DSL-Internet-Anschluss hat … … muss die Kundennummer für den aktuellen Vertrag
vorhanden haben. Wer derzeit einen LTE-Internet-Anschluss hat … … muss die Kundennummer für den aktuellen Vertrag
vorhanden haben. Wo können Probleme auftreten? Wer von LTE auf DSL wechseln will … … kann Probleme mit der Laufzeit des LTE-Vertrags
haben. Wenn der aktuelle LTE-Vertrag
noch nicht abgelaufen ist, muss der Internet-Anbieter mit der Kündigung des
aktuellen Vertrags einverstanden sein.
Wenn das nicht der Fall ist, kann er darauf bestehen, dass der alte
Vertrag bis zum Ende der Laufzeit bezahlt wird. Jeder Anbieter hat seine eigenen
Vorschriften. Telekom, z. B.,
genehmigt einen Vertragswechsel nur wenn der neue Vertrag teurer ist als der
alte. Der teure
VDSL-100-Mbit/S-Vertrag in Altershausen kostet € 1,- monatlich mehr als
ein LTE-Vertrag. Die günstigeren
Verträge sind preisgünstiger als der LTE-Vertrag, deshalb genehmigt Telekom
in der Regel keine Vertragsänderungen für 16- oder 50-Mbit/S-Verträge aber
schon für 100-Mbit/S-Verträge. Erst
wenn der Vertrag abläuft, kann man normalerweise einen Tarifwechsel machen. Wer den Internet-Anbieter wechseln will … … hat schlechte Karten, wenn der aktuelle Vertrag mit
dem jetzigen Anbieter noch länger läuft.
Ein Anbieterwechsel ist normalerweise kein Grund aus rechtlicher
Sicht, um einen Vertrag vorzeitig zu kündigen. Wer Anbieter wechseln will, ist in der
Regel am Besten daran, wenn er oder sie Breitband
zuerst beim alten Anbieter bucht and erst am Ende der Vertragslaufzeit
Anbieter wechselt. ALLE ANGABEN OHNE GEWÄHR! Die Auskünfte auf dieser Seite stammen nicht von alterashausen.com. Sie stammen ausschließlich von den
Internet-Anbietern und Vertragshändlern.
Wir können nicht für die Richtigkeit dieser Angaben bürgen. |